Person, die heraus schaut, mit winora Fahrrad nahe bei ihm

Gewährleistung und Garantie

1. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

Wird das Produkt bei einem Fahrradhändler gekauft, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre ab dem Kaufdatum. Hier gilt: innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkauf gibt es die Vermutung, dass ein Fehler bereits bei Übergabe des Fahrers vorhanden war, nach 6 Monaten musst Du dies im Zweifel nachweisen.

Die Gewährleistungsansprüche sind in jedem Fall bei dem Fahrradhändler geltend zu machen, bei dem Du das Produkt erworben hast, da dieser Vertragspartner ist. Gewährleistungsansprüche können nicht beim Hersteller des Produktes geltend gemacht werden.

Hast Du das Fahrrad von einem Dritten (gebraucht) gekauft, gelten die zwischen Dir und dem Dritten vereinbarten Gewährleistungsregeln. Hatte der Dritte noch Ansprüche gegen den Händler, weil die 2-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen war, kann er diese Ansprüche an Dich abtreten.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch höhere Gewalt, durch funktionsbedingten Verschleiß oder durch Unfallschäden entstanden sind. Bitte beachte hierzu das Kapitel „Sicherheit / Hinweise zum Verschleiß“ in Deiner Bedienungsanleitung.
Ebenso ausgeschlossen sind Farbveränderungen an der Lackierung des Fahrrads durch Sonneneinstrahlung.

2. Garantie

Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung geben wir bei Kauf des Fahrrads bei einem WINORA Fachhändler aktuell eine freiwillige Garantie

  • von 5 Jahren ab dem Kaufdatum auf den Rahmen. Hier gelten unsere Garantiebedingungen, welche Du im Kapitel 16 der Bedienungsanleitung findest.
  • Bitte beachte auch evtl. vorhandene Herstellergarantien einzelner Komponenten. Falls eine solche Garantie vorliegen sollte, findest Du die notwendigen Unterlagen dazu bei den Fahrzeugdokumenten. 

Für alle Gewährleistungs- und Garantiefälle gilt:

  • Alle Reklamationen sind beim WINORA Fachhändler, bei dem das Fahrrad gekauft wurde, anzumelden.
  • Die freiwillige Herstellergarantie auf den Rahmen endet mit der Weiterveräußerung des Fahrrads, gilt daher nur für den Erstkäufer.
  • Die in der Bedienungsanleitung vorgeschriebenen Wartungsarbeiten müssen durchgeführt worden sein und nachgewiesen werden.
  • Das Fahrrad muss gemäß der Winora-Group Original Betriebsanleitung verwendet werden. Dies ist nicht der Fall, wenn beispielsweise ein Standardrahmen als Dirt-Bike verwendet wird, wenn Veränderungen und Einbauten am Fahrrad vorgenommen werden, oder eine Überbeanspruchung, beispielsweise durch Überschreitung des zulässigen Höchstgewichts des Fahrrads, das auf dem Typschild des Fahrzeugs ausgewiesen ist, vorliegt.
  • Die Garantie ist weiter ausgeschlossen bei Einsatz des Fahrrads im gewerblichen Einsatz. 
  • Die Garantie gilt nicht beim Kauf von nicht komplett montierten Fahrrädern. 
  • Die Rahmengarantie umfasst den Rahmen des Rades.
    Sollte dieser aufgrund von Material- oder Verarbeitungsmängeln nicht mehr zu benutzen sein, wird dieser über die Winora Group durch einen gleichen, oder gleichwertigen Rahmen ersetzt. Hierbei besteht kein Anspruch auf das Beibehalten der Farbe oder Dekore. Sollten aufgrund von technischen Veränderungen bisherige Bauteile nicht mehr benutzt werden können, (ausgenommen Motor und Akku bei Pedelecs) sind die Kosten für die Neubeschaffung von passenden Bauteilen nicht durch die Garantie gedeckt und müssen durch den Kunden getragen werden. Dies gilt ebenso für Montage und Transportkosten die durch den Austausch erforderlich werden.
    Sollte ein passender Rahmen nicht mehr zur Verfügung stehen, behält sich die Winora Group vor, das betroffene Rad unter Berücksichtigung der Laufleistung und des allgemeinen Zustands (Nutzungsabzug) gut zu schreiben. Die Höhe des Abzuges wird nach einer internen Prüfung bei uns im Hause festgelegt.