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Accell - Winora

Licht am Fahrrad

Sehen & gesehen werden durch verkehrssichere Beleuchtung an deinem Rad!

Fern- und Bremslicht-Bikes

Licht am Fahrrad ist längst nicht mehr nur ein „Kann“, sondern ein absolutes „Muss“. Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte auf eine zuverlässigeFahrradbeleuchtungachten. Schließlich erhöht ein gutesFahrradlichtnicht nur die eigene Sichtbarkeit, sondern beugt auch Unfällen vor. In diesem Beitrag erfährst du, welche Komponenten du benötigst, was dieStVZOfür Fahrräder fordert und wie moderne E-Bikes wie das neue 25erWINORAYakun R5 Promit Bremslicht- und Fernlichtfunktionen deinen Alltag sicherer machen.

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Vorschriften zum Fahrradlicht

Die StVZO schreibt vor, dass alle Fahrradlichter – also Scheinwerfer und Reflektoren – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen:

  • Frontlicht:
  • Rücklichter:
  • Prüfzeichen:
  • Energiequellen:
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Innovative Highlights:

Bremslicht und Fernlicht auch fürs Rad!

Die Zeiten, in denen ein mühsamer Seitenläufer-Dynamo und funzelige Birnchen für Licht sorgten, sind vorbei. Moderne Systeme setzen auf starke LEDs und smarte Features:

Integriertes Bremslicht für E-Bikes

Warum ein Bremslicht am Fahrrad? Beim Auto ist das Bremslicht längst Standard – und inzwischen findest du es auch bei Premium E-Bikes wie dem neuen WINORA Yakun oder WINORA iRide. Dank StopTech-Bremsanzeige erkennen nachfolgende Verkehrsteilnehmer sofort, wenn du bremst. Das kann besonders im urbanen Raum entscheidende Sekunden verschaffen und Unfälle verhindern.

  • Frühzeitige Warnung: Autos, andere Radfahrer und sogar Fußgänger sehen, dass du bremst, noch bevor es brenzlig wird.
  • Nahtlos integriert: Das Fahrrad Rücklicht mit Bremslicht ist in den Rahmen bzw. die Konstruktion eingebaut, sodass keine klobigen Aufsätze nötig sind.

Fernlicht für bessere Sicht bei Dunkelheit

Auch beim Thema Fahrradlampe vorne gibt es spannende Neuigkeiten: Moderne E-Bikes wie das neue Yakun R5 Pro bzw. Yakun R5 Pro ABS sind mit einem Fernlicht ausgestattet. Damit kannst du bei Dunkelheit oder schlechter Sicht noch weiter in die Ferne leuchten.

  • Höhere Leuchtweite: Perfekt für Landstraßen oder schlecht beleuchtete Wege, wo du mit einem normalen Fahrrad Licht LED an deine Grenzen stößt.
  • Zusätzliche Sicherheit: Ein Fernlicht erhöht deine Reaktionszeit, weil du Hindernisse früher erkennen kannst.

Anleitung zur richtigen Einstellung des Vorderlichts

Damit dein Fahrradlicht vorne optimal funktioniert – also den Weg gut ausleuchtet, ohne den Gegenverkehr zu blenden – ist die korrekte Einstellung entscheidend.

Hier eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Positionierung:
    Stelle dein Fahrrad auf ebenem Untergrund auf und schalte den Scheinwerfer ein.
  2. Abstand:
    Platziere das Fahrrad etwa 10 Meter von einer senkrechten Wand entfernt. Dieser Abstand ermöglicht es dir, den Lichtkegel gut zu beobachten und zu beurteilen.
  3. Lichtkegel prüfen:
    Beobachte, wie der Lichtkegel auf der Wand erscheint. Ziel ist es, dass der obere Rand des Lichtkegels in einem angemessenen Bereich liegt – idealerweise so, dass er den Fahrweg ausreichend ausleuchtet, ohne zu hoch zu strahlen und entgegenkommende Verkehrsteilnehmer zu blenden.
  4. Neigungswinkel anpassen:
    Verwende den Einstellmechanismus (z. B. einen Einstellring oder Schraube) am Scheinwerfer, um den Winkel so zu justieren, dass der obere Rand des Lichtkegels nicht blendet.
  5. Testfahrt:
    Mache eine kurze Fahrt in verkehrsarmem Bereich, um sicherzustellen, dass der Scheinwerfer optimal ausgerichtet ist.
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Was schreibt die StVZO noch vor?

  • Muss ich auch tagsüber Licht am Fahrrad haben?
    Tagsüber gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht, dein Licht am Fahrrad eingeschaltet zu haben. Bei schlechter Sicht (z. B. Nebel, Regen oder dämmeriges Wetter) ist es aber sinnvoll bzw. sogar vorgeschrieben, das Licht einzuschalten.
  • Kein Licht am Fahrrad – Bekomme ich eine Strafe?
    Wer nachts oder bei schlechter Sicht komplett ohne Licht unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von mindestens 20 Euro. Darum lohnt sich nicht nur für die eigene Sicherheit eine funktionierende Beleuchtung.
  • Ist eine Stirnlampe am Fahrrad erlaubt bzw. reicht diese aus?
    Eine Stirnlampe kann ein praktisches Hilfsmittel sein, reicht jedoch nicht aus. Die StVZO verlangt eine fest am Fahrrad montierte Vorderleuchte. Eine Stirnlampe darf nur zusätzlich verwendet werden

Sichtbarkeit und Reflektoren

Neben den aktiven Lichtquellen schreibt die StVZO auch den Einbau von Reflektoren vor:

  • Vorder- und Heckreflektoren:
  • Zusätzliche Reflektoren:

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass du – egal ob im Stadtverkehr oder auf Landstraßen – optimal siehst und gesehen wirst.

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Du hast noch keine Beleuchtung an deinem aktuellen Rad?

Kein Problem – jetzt ist die perfekte Gelegenheit, dein Fahrrad mit der passenden Beleuchtung auszustatten.

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